Mehrwertsteuer

Mehrwertsteuer

Auch in Irland muss Mehrwertsteuer gezahlt werden. Wir bieten unseren Kunden einen umfassenden Service hierzu an.

Für die irische Mehrwertsteuer gelten folgende Sätze:

  • 23% – Regelsteuersatz
  • 13,5% – „reduced rate“ (ermäßigter Steuersatz), insbesondere für Dienstleistungen aus den Bereichen Bau, Landwirtschaft, Reinigung und Automiete
  • 9% – „second reduced rate“ (zusätzlicher ermäßigter Steuersatz), dies ist hauptsächlich relevant für den Tourismus- und Gastronomiebereich
  • 5,2% – nur anwendbar im Agrarsektor
  • 4,8% – „livestock rate“ für Nutztiere und Windhunde
  • 0% – bei Grundnahrungsmitteln und anderen als notwendig erachtetetn Gütern wie z.B. Kinderbekleidung

Diese Auflistung soll nur einen ersten Überblick verschaffen, es empfiehlt sich immer eine konkrete Einzelfallprüfung.

 

Versandhandel an Privatkunden

Die Umsatzschwelle für Versandhandelunternehmen mit Sitz in Deutschland liegt bei 35.000€, unter dieser Grenze besteht ein Wahlrecht.

 

Mehr­wert­steu­er auf elek­tro­ni­sche Dienst­leis­tun­gen

Umsatzsteuer fällt ebenfalls an, wenn ein deutsches Unternehmen irischen Privatkunden elektronische Dienstleistungen anbietet, wie Telekommunikationsdienstleistungen, Musik, e-books, Apps und Film-Downloads.

Das Unternehmen muss sich in diesem Fall grundsätzlich steuerlich in Irland registrieren und seinen Meldepflichten nachkommen. Alternativ steht hierfür das sog. „Mini-One-Stop-Shop“-Verfahren zur Verfügung. Bei diesem Verfahren können die Unternehmen in Deutschland ihre in den EU-Mitgliedsstaaten erbrachten elektronischen Dienstleistungen gesammelt über das Bundeszentralamt für Steuern auf elektronischem Weg erklären und so die Steuer insgesamt entrichten.

 

Weltweite Mehrwertsteuerrückerstattung

Deutsche Unternehmen können die Rückerstattung der in Irland gezahlten Mehrwertsteuer beantragen. Die regulären Steuersätze liegen hierfür in Irland bei 23% für Waren und bei 13,5% für Dienstleistungen.

Neben der Registrierung zur Mehrwertsteuer in Deutschland müssen noch weitere Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. Das Unternehmen darf nicht in Irland steuerpflichtig sein
  2. Es darf keine feste Betriebsstätte in Irland haben und
  3. Die erstellten Waren und erbrachten Dienstleistungen, die mehrwertsteuerpflichtig sind, müssen Ergebnis einer unternehmerischen Tätigkeit sein.

Durch unser Netzwerk aus Außenhandelskammern in über 90 Ländern der Welt können wir die Beantragung der Mehrwertsteuerrückerstattung nicht nur in Irland, sondern weltweit anbieten.