Abzuggsteuern

Bauabzugssteuer in Irland

Wir unterstützen Unternehmen bei der Registrierung, Meldung und Beantragung der Rückerstattung der Bauabzugssteuer und beraten im Vorfeld, ob die jeweilige Dienstleistung der Bauabzugssteuer unterliegt.

Die Bauabzugssteuer fällt immer dann an, wenn Subunternehmer beschäftigt wurden. Sie soll sicherstellen, dass Bauunternehmen sowie für sie tätige Personen steuerlich korrekt erfasst sind und ihre Verpflichtungen der Steuerbehörde gegenüber erfüllen.

Vor der Zahlung an einen Subunternehmer muss diese der irischen Steuerbehörde gemeldet werden, um zu prüfen, ob und in welcher Höhe Bauabzugssteuer abgeführt werden muss.

Es gelten dabei drei Steuersätze, die sich jeweils nach dem an den Subunternehmer zu zahlenden Bertrag richten:

  • 0% für Unternehmen, die nachweisen, dass sie in den letzten 3 Jahren alle Meldungen und Zahlungen pünktlich und einwandfrei getätigt haben
  • 20% für Unternehmen mit irischer Steuernummer
  • 35% für Unternehmen ohne irische Steuernummer und/ oder die nicht steuerlich einwandfrei sind

Werden die Zahlungen erst später oder gar nicht gemeldet, kann dies erhebliche Strafen i.H.v. bis zu 35% vom zu zahlenden Betrag zur Folge haben.

Im Regelfall muss die Mehrwertsteuer von Subunternehmern, die irische Bauabzugssteuer zahlen, nicht in Rechnung gestellt werden. Hierfür ist in diesem Fall der Hauptunternehmer zuständig im sog. „reverse charge“-Verfahren (Umkehr der Umsatzsteuerschuld).